Der Meldungsabgleich für das zweite Halbjahr 2025 erfolgt am 28. Mai 2026!
Am 28.05.2026 wird durch den „behördlichen Meldungsabgleich“ überprüft, ob für jede gemeldete Lieferung aus dem zweiten Lieferhalbjahr 2025 eine übereinstimmende Abgabe- bzw. Aufnahmemeldung im Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger vorliegt. Fehlt eine Meldung (entweder des Abgebers oder des Aufnehmers), stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Aus diesem Grund erhält der betroffene Betrieb ein Anschreiben mit einer Anhörung.
Sie können diese Anhörung vermeiden: Überprüfen Sie vor dem 28.05.2026 Ihre Meldungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Bei Meldungsunstimmigkeiten lassen sich durch Ergänzung und/oder Korrektur der Meldungen Beanstandungen bei der behördlichen Prüfung und mögliche Geldbußen vermeiden.
Hinweise zur Überprüfung und Korrektur Ihrer Meldungen: Überprüfen Sie Ihre Meldungen sorgfältig anhand Ihrer geschäftlichen Unterlagen (Aufzeichnungen, Lieferscheine, Deklarationen usw.) auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Das Meldeprogramm bietet unter der Programmfunktion Meldungsabgleich die Möglichkeit, die gemeldeten Lieferungen auf Fehler zu überprüfen. Hierfür ist eine Anmeldung mit der Hauptbetriebsnummer erforderlich. Zusätzlich wird programmseitig ein wöchentlicher Abgleich für das aktuelle Jahr sowie die beiden vorherigen Jahre für alle Betriebe durchgeführt. Bei Unstimmigkeiten wird der Anwender nach Anmeldung im Programm im Hauptmenü darauf hingewiesen.
Unsere Empfehlung zur dauerhaften Vermeidung von Anhörungen: Im Meldeprogramm die E-Mail-Benachrichtigung zum Meldungsabgleich aktivieren!
Alle Betriebe, die diesen Service aktivieren, erhalten eine Nachricht per E-Mail, wenn programmseitig im wöchentlichen Abgleich Meldungsunstimmigkeiten festgestellt wurden. Diese Empfehlung richtet sich insbesondere an Betriebe die Wirtschaftsdünger aufnehmen, da fehlende Empfangsbestätigungen häufig zu Beanstandungen führen.
Meldepflichtig im Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger sind alle Abgeber und Aufnehmer von Wirtschaftsdüngern bzw. Gärresten, die pro Kalenderjahr in Summe mehr als 200 Tonnen abgeben, aufnehmen bzw. aus anderen Bundesländern oder Staaten importieren.
Außerdem: Voraussichtlich Mitte Juni 2026 sollen die Bescheide über die Meldegebühren für das Jahr 2025 versendet werden. Seit 2025 ist es möglich, die Gebührenbescheide digital als E-Rechnung im ZUGFeRD-Format zu erhalten. Hierfür müssen Sie lediglich Ihre E-Mail-Adresse im Meldeprogramm hinterlegen und verifizieren. Betriebe, die diesen Service nicht nutzen möchten, erhalten die Gebührenbescheide weiterhin per Post.
