Düngebehörde

Berechnungsgrundlagen für Ausgleichsleistungen des Jahres 2023 gemäß §93 NWG und für freiwillige Vereinbarungen des Jahres 2024 (Blaubuch)

Webcode: 01044032
Stand: 20.03.2025

Das auf Grundlage der Richtwertdeckungsbeiträge 2023 aktualisierte Blaubuch steht im Downloadbereich zur Verfügung. Neben der Aktualisierung der rechtlichen Grundlagen für die Jahre 2023 und 2024 und der Berechnungen der freiwilligen Vereinbarungen (FV) und Ausgleichsleistungen auf Grundlage der Richtwertdeckungsbeiträge 2023 ist der in 2024 neu notifizierte Maßnahmenkatalog veröffentlicht und Grundlage der FV.

Blaubuch RWDB 2023
Blaubuch RWDB 2023Lea Ball
Die Berechnungsgrundlagen für Ausgleichsleistungen 2023 und der Katalog für freiwillige Vereinbarungen 2024 sind in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) auf Grundlage der  Richtwertdeckungsbeiträge des Jahres 2023 und den in den betreffenden Jahren geltenden rechtlichen Vorgaben aktualisiert worden.

Eine Ausnahme stellt die Freiwillige Vereinbarung zum Pflanzenschutz dar, die aufgrund einer grundlegenden Überarbeitung im Frühjahr 2025 aktuelle Daten verwendet und sich somit als Grundlage auf die Richtwertdeckungsbeiträge 2024 bezieht.

Die Ausgleichsberechnungen eines Beispielbetriebes ‚Mustermann‘ im Wasserschutzgebiet zu den jeweiligen Ausgleichstatbeständen sind im Anhang zusammengestellt und unter Berücksichtigung der o.g. genannten rechtlichen Änderungen (sechs Fallbeispiele) berechnet.

Das gesamte pdf-Dokument des Blaubuches auf Grundlage der Richtwertdeckungsbeiträge 2023 steht im Downloadbereich zur Verfügung.

Der NLWKN gibt in den Durchführungsbestimmungen und in den Hinweisblättern zu den Freiwilligen Vereinbarungen Informationen zur Umsetzung der Freiwilligen Vereinbarungen. Aktuell ist hierbei u.a. aufgrund von Erläuterungen zu den Datengrundlagen der Ausgleichsleistungen und einer Ausnahme für Berechnungen in 2025 zu beachten:

Aktualisierung der Hinweise zur Abwicklung der Freiwilligen Vereinbarungen (Stand 05.03.2025).

Dieses können unter folgendem Link abgerufen werden:

http://www.nlwkn.niedersachsen.de/wasserwirtschaft/grundwasser/grundwasserschutz_landwirtschaft/
niedersaechsisches_kooperationsmodell/freiwillige_vereinbarungen/freiwillige-vereinbarungen-111380.html

Finanziert wird das Blaubuch aus der Wasserentnahmegebühr des Landes Niedersachsen im Rahmen der landesweiten Tätigkeiten der LWK im kooperativen Trinkwasserschutz § 28 NWG.

Die Veröffentlichungen der Ausgleichsleistungen der zurückliegenden Erntejahre stehen ebenfalls zum Download zur Verfügung.