Berechnungsgrundlagen für Ausgleichsleistungen des Jahres 2022 gemäß §93 NWG und für freiwillige Vereinbarungen des Jahres 2023 (Blaubuch)
Das Blaubuch für die Erntejahre 2022/23 (Teil I bis III) steht im Downloadbereich zur Verfügung. Neben der alljährlichen Aktualisierung der Berechnungsgrundlagen für freiwillige Vereinbarungen (FV) auf Grundlage der aktuellen Richtwertdeckungsbeiträge und der Berechnungen der freiwilligen Vereinbarungen (s. Teil II) sind Berechnungsbeispiele für bisher nicht notifizierte freiwillige Maßnahmen zur Substitution einiger Pflanzenschutzmittelwirkstoffe durch eine mechanische oder kombinierte chemisch- mechanischen Unkrautbekämpfung im Mais, Raps und Getreide in Teil III dieses Blaubuches veröffentlicht.
Die Ausgleichsberechnungen eines Beispielbetriebes ‚Mustermann‘ im Wasserschutzgebiet zu den jeweiligen Ausgleichstatbeständen sind im Anhang zusammengestellt und unter Berücksichtigung der o.g. genannten rechtlichen Änderungen (sechs Fallbeispiele) berechnet.
Das gesamte pdf-Dokument des Blaubuches 2022/23 steht im Downloadbereich zur Verfügung.
Anmerkung (Dezember 2024): Zu der Freiwilligen Vereinbarung 'Aktive Begrünung' (I.E) gibt es eine aktualisierte Korrektur der Berechnung im Downloadbereich. Änderungen und Erläuterung der Sachverhalte sind durch erweiterte Fußnoten kenntlich gemacht.
Finanziert wird das Blaubuch aus der Wasserentnahmegebühr des Landes Niedersachsen im Rahmen der landesweiten Tätigkeiten der LWK im kooperativen Trinkwasserschutz § 28 NWG.
Die Veröffentlichungen der Ausgleichsleistungen der zurückliegenden Erntejahre stehen ebenfalls zum Download zur Verfügung.
Kontakte

Dorothea Flassig
landesweite Aufgaben im kooperativen Trinkwasserschutz §28 NWG

Laura Jans-Wenstrup
Fachreferentin Betriebswirtschaft

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