Änderungen im Verwertungskonzept gemäß Runderlass zur NBauO: Verfahren für Direktaufnehmer
Das Verfahren zur Erstellung von Verwertungskonzepten wurde bezüglich der ggf. erforderlichen Abgabeverpflichtungen geändert.
Die Nachweisführung für Antragsteller, die im Genehmigungsverfahren eine Wirtschaftsdüngerabgabe an einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Fläche (sog. Direkt-Aufnehmer) beantragen, wurde vereinfacht. Diese seit einiger Zeit angekündigten Erleichterungen sind u.a. aufgrund der Einführung der Elektronischen Nährstoffmeldung Niedersachsen (ENNI) möglich.
Eine aufwändige Nachweisführung ist nicht mehr erforderlich. Vorzulegen ist ab sofort ein Abgabevertrag zwischen dem WD-Abgeber und dem WD-Aufnehmer. Hierfür ist zwingend die von der Düngebehörde bereitgestellte Vertragsvorlage zu verwenden. Im Anhang zur Vertragsvorlage finden Sie Erläuterungen zu den erforderlichen Angaben.
Für Aufnehmer mit Fläche (Direkt-Aufnehmer) nicht mehr vorzulegen ist:
- die Berechnung der Gesamtbetrieblichen Nährstoffverwertbarkeit (GNV),
- der Betriebsspiegel aus dem Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger und Erläuterungen zu den in der Vergangenheit gemeldeten WD-Aufnahmen,
- der Nährstoffvergleich.
Die neue Regelung führt zu einer Entlastung des Antragstellers und zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten für Erstellung und Prüfung des Verwertungskonzeptes.
Gleichzeitig wurden Checklisten und Musterbauordner für Tierhaltungs- und Biogasanlagen angepasst. Nicht mehr gültige Positionen wurden gelöscht (z.B. Bodenuntersuchungen). Für Tierhalter gibt es zukünftig nur ein Standardverfahren, das für alle Betriebe, die ein Verwertungskonzept erstellen müssen, gilt. Erläuterungen hinsichtlich der vertraglichen Sicherstellung einer Abgabeverpflichtung, die den Checklisten beigefügt sind, wurden aktualisiert.
Die aktualisierten Checklisten und Musterbauordner sowie die bereitgestellte Vertragsvorlage sind abrufbar unter:
Runderlass zur NBauO - Verwertungskonzept Stand 02/2023: Landwirtschaftskammer Niedersachsen (duengebehoerde-niedersachsen.de)
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