Düngebehörde

ENNI – Meldetermin 31.03.2023

Webcode: 01041434 Stand: 16.05.2023

Für niedersächsische Betriebe gilt bezüglich der Aufzeichnungen des Düngejahrs 2022 wieder eine landesweite ENNI-Meldepflicht.

 

Bis zum 31.03.2023 mussten alle Betriebsinhaber von Betrieben mit Sitz in Niedersachsen, die der Aufzeichnungspflicht nach Düngeverordnung unterliegen, ihre Düngebedarfsermittlung, Dokumentation der Düngung sowie eine Berechnung der betrieblichen N-Obergrenze (170 N) aus dem Düngejahr 2022 in ENNI melden. Dies gilt unabhängig von der Lage ihrer Betriebsflächen innerhalb oder außerhalb der nitratbelasteten „roten“ bzw. eutrophierten „gelben“ Gebiete.

Das Düngejahr 2022 ist somit grundsätzlich für alle Betriebsinhaberr nieders. landwirtschaftlicher Betriebe ab 15 ha, die mindestens einen Schlag mit wesentlichen Nährstoffmengen aktiv düngen, meldepflichtig. Bitte beachten Sie, dass auch Betriebsinhaber von Betrieben mit weniger als 15 ha der Meldepflicht unterliegen, sobald Wirtschaftsdünger aufgenommen werden, oder der N-Anfall aus der Tierhaltung 750 kg N übersteigt oder mehr als 2 ha Sonderkulturen angebaut werden und mindestens ein Schlag mit wesentlichen Nährstoffmengen aktiv gedüngt wird.

Abschließend entfallen ist die ENNI-Meldepflicht hingegen für Betriebsinhaber von Betrieben mit Sitz außerhalb Niedersachsens und Flächenbewirtschaftung in nieders. nitratbelasteten "roten" bzw. eutrohpierten "gelben" Gebieten.

Weitere Informationen erhalten Sie in unseren online-Artikeln:

 

 

Eine allgemeine Übersicht über die düngrechtlichen Aufzeichnungs- und Meldepflichten nach Düngeverordnung (DüV), nieders. Landesdüngeverordnung (NDünggewNPVO) und Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) erhalten Sie außerdem in unserem online-Artikel unter webcode 01037022.

Sofern noch nicht geschehen, empfehlen wir Ihnen die Anmeldung beim Newsletter der Düngebehörde. Auf diesem Wege erhalten Sie regelmäßig und zeitnah Informationen zu den ENNI-Updates in Ihrem e-mail-Postfach.

Informationen zu bisherigen ENNI-Updates finden Sie in unserem Programmupdate Mitteilungsarchiv.

 

(eine ausführliche Version dieses Artikel ist in der Land & Forst 1/2023 vom 05. Januar 2023 erschienen.)

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0441 801-660

enni~lwk-niedersachsen.de

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