ENNI – Meldetermin 31.03.2023
Für niedersächsische Betriebe gilt bezüglich der Aufzeichnungen des Düngejahrs 2022 wieder eine landesweite ENNI-Meldepflicht.
Bis zum 31.03.2023 mussten alle Betriebsinhaber von Betrieben mit Sitz in Niedersachsen, die der Aufzeichnungspflicht nach Düngeverordnung unterliegen, ihre Düngebedarfsermittlung, Dokumentation der Düngung sowie eine Berechnung der betrieblichen N-Obergrenze (170 N) aus dem Düngejahr 2022 in ENNI melden. Dies gilt unabhängig von der Lage ihrer Betriebsflächen innerhalb oder außerhalb der nitratbelasteten „roten“ bzw. eutrophierten „gelben“ Gebiete.
Das Düngejahr 2022 ist somit grundsätzlich für alle Betriebsinhaberr nieders. landwirtschaftlicher Betriebe ab 15 ha, die mindestens einen Schlag mit wesentlichen Nährstoffmengen aktiv düngen, meldepflichtig. Bitte beachten Sie, dass auch Betriebsinhaber von Betrieben mit weniger als 15 ha der Meldepflicht unterliegen, sobald Wirtschaftsdünger aufgenommen werden, oder der N-Anfall aus der Tierhaltung 750 kg N übersteigt oder mehr als 2 ha Sonderkulturen angebaut werden und mindestens ein Schlag mit wesentlichen Nährstoffmengen aktiv gedüngt wird.
Abschließend entfallen ist die ENNI-Meldepflicht hingegen für Betriebsinhaber von Betrieben mit Sitz außerhalb Niedersachsens und Flächenbewirtschaftung in nieders. nitratbelasteten "roten" bzw. eutrohpierten "gelben" Gebieten.
Weitere Informationen erhalten Sie in unseren online-Artikeln:
- >>> Kurzanleitung zur Durchführung der Meldung <<< von Aufzeichnungen des Düngejahrs 2022 in ENNI unter webcode 01035859.
- Informationen zur Aufzeichnungspflicht nach Düngeverordnung als Voraussetzung für die Meldepflicht in ENNI unter webcode 01033201.
- Videoanleitungen zur ENNI-Bedienung unter webcode 01035952.
- Informationen zur ENNI-Meldepflicht für das Düngejahr 2022, Zugangsmöglichkeiten und Vollmachtvergabe unter webcode 01035859.
- Erläuterung der Funktionen FLIK-Prüfung und Schlagabgleich im ENNI-Programmbereich Düngebedarfsermittlung unter webcode 01039086.
- Kurzanleitung zum Datenimport aus Ackerschlagkarteien und Düngeplanungsprogrammen nach ENNI unter webcode 01036305.
- Kurzanleitung und Empfehlung zur Umstellung des Düngejahrs auf das Kalenderjahr in ENN unter webcode 01039381.
Eine allgemeine Übersicht über die düngrechtlichen Aufzeichnungs- und Meldepflichten nach Düngeverordnung (DüV), nieders. Landesdüngeverordnung (NDünggewNPVO) und Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) erhalten Sie außerdem in unserem online-Artikel unter webcode 01037022.
Sofern noch nicht geschehen, empfehlen wir Ihnen die Anmeldung beim Newsletter der Düngebehörde. Auf diesem Wege erhalten Sie regelmäßig und zeitnah Informationen zu den ENNI-Updates in Ihrem e-mail-Postfach.
Informationen zu bisherigen ENNI-Updates finden Sie in unserem Programmupdate Mitteilungsarchiv.
(eine ausführliche Version dieses Artikel ist in der Land & Forst 1/2023 vom 05. Januar 2023 erschienen.)
ENNI - Ihre Rückmeldung bezüglich des Erinnerungsschreibens
Ihre Rückmeldung unter enni@lwk-niedersachsen.de
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