Jährliche Meldung der Betreiber von Kläranlagen über die Verwertung von Klärschlamm
Auf Grundlage des Artikels 17 der Richtlinie 86/278/EWG müssen alle Betreiber kommunaler und vergleichbarer Kläranlagen Angaben über die jährliche Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost der zuständigen Behörde melden.
Die Meldungen an die Düngebehörde wurden in den zurückliegenden Jahren in Papierform durchgeführt. Für das Kalenderjahr 2021 wurde erstmalig ein Erhebungsbogen in Excelformat erstellt und den Betreibern zur Verfügung gestellt. Für das Berichtsjahr 2022 steht diese Excel-Anwendung zusätzlich auch online zum download zur Verfügung. Für die Excelanwendung steht eine pdf-Datei mit Hinweisen zur Anwendung und zum Erfassen der Daten bereit und führt den Anwender durch die notwendige Erfassung.
Diese ausgefüllte Datei ist den zuständigen Mitarbeitern der jeweiligen Bezirksstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu übermitteln und wird nach der dortigen Sichtung an die Düngebehörde weitergeleitet.
Kontakte

Karin Lambers
Fachreferentin Düngemittel, Boden- und Abfallrecht
0441 801-429
0160 4700 512


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