Die Möglichkeit der Stoffstrombilanzierung für aufzeichnungspflichtige Betriebe ist in WEB-Module Düngung für alle Nutzer freigeschaltet. Mit Hilfe des Programms können landwirtschaftliche Betriebe ihre Nährstoffzufuhren und Nährstoffabgaben bilanzieren.
Zur Hilfestellung bieten wir Ihnen im Downloadbereich eine Kurzanleitung für die Nutzung des Moduls Stoffstrombilanz an. Weiterhin steht Ihnen dort eine Anleitung zum Erfassen betriebseigener Stammdaten in WEB-Module Düngung zum Download zur Verfügung.
Hinweis für Biogasanlagenbetreiber: Die Bilanzierung nach StoffBilV für Biogasanlagen erfolgt als zusätzliche Reportseite im Report Biogasanlage, der in Kürze aktualisiert zur Verfügung steht.
Weiter Informationen zur Aufzeichnungspflicht, Fristen und Dokumentationspflichten finden Sie unter "Stoffstrombilanzverordnung - wer ist aufzeichnungspflichtig und was ist zu dokumentieren".
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Jutta Klaukien
Düngerechtliche Fragestellungen, Düngeverordnung, Stoffstrombilanz, WEB-Module Düngung
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Stoffstrombilanz - Wer ist aufzeichnungspflichtig ab dem 01.01.2023
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Die EDV-Lösung für das Nährstoffmanagement auf landwirtschaftlichen Betrieben
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