Düngebehörde

Wirtschaftsdünger Inverkehrbringen: Merkblatt zur Dokumentation bei Betrieben mit Betriebsstätten in verschiedenen Bundesländern

Webcode: 01031388

Für diese Betriebe stellt sich die Frage nach der richtigen Dokumenation der inverkehrgebrachten Wirtschaftsdünger.

Ist der Betriebssitz entscheidend oder können die Betriebsstätten in einem anderen Bundesland für sich betrachtet werden?

Das anliegende Merkblatt gibt Aufschluss.

 

Gülle-Transport-LKW
Gülle-Transport-LKWMarkus Cordsen
Hier: Aufzeichnungs- und Meldepflichten nach der Bundesverbringens- und nach den Landesmeldeverordnungen in Bezug auf Wirtschaftsdünger.

Das anliegende Merkblatt beschreibt drei Fallgruppen für Betriebe mit und ohne Flächen. Im Zweifel sollte die Regelung im Einzelfall mit den beteiligten Landesbehörden abgestimmt werden.

Kontakte

Dipl.-Ing. agr.
Sabine Deking

Düngerecht, Wirtschaftsdünger Verordnungen

0441 801-784

0152 5478 2578

sabine.deking~lwk-niedersachsen.de


Andrea Daffner

Andrea Daffner

Meldeprogramm, Verwaltung

0441 801-536

andrea.daffner~lwk-niedersachsen.de

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