Düngebehörde

Wie wird die N-Ausscheidung gem. §10 (3) Satz 2 DüV berechnet? (Flächen mit reiner Weidehaltung bei einem N-Anfall (Stickstoffausscheidung) von max.100 kg N/ha)

Düngebehörde

Wir haben häufig gestellte Fragen und Antworten rund um das Düngerecht für Sie zusammengefasst. Der Katalog dient der Dokumentation von Rechts- und Fachfragen der Düngung im Zusammenhang mit der düngerechtlichen Überwachung auf der Basis bundes- und landesrechtlicher Vorgaben.

Er soll Landwirten, Dienstleistern und Beratern bei der rechtskonformen Umsetzung des Düngerechts auf dem konkreten Betrieb und im konkreten Sachverhalt unterstützen und Planungs- und Rechtssicherheit geben.

Weitere Fragen von allgemeiner Bedeutung werden fortlaufend in den Katalog aufgenommen und sollten schriftlich bei der Düngebehörde vorgelegt werden. Alle Antworten stehen unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen durch die Weiterentwicklung der Rechtsauslegung und der Rechtsanwendung durch Bund und Land (z.B. durch Mustervollzugshinweise oder durch die Rechtsprechung).

Begriffsbestimmungen

Begriffsdefinitionen im Kontext des Düngerechts

ENNI

Antworten zur Meldepflicht der düngerechtlichen Aufzeichnungen und zdem Programm ENNI

Meldepflicht Wirtschaftdünger

Alle Informationen zu den Meldepflichten in Bezug auf Wirtschaftsdünger

Aufbringtechnik

Antworten zur Aufbringtechnik für organische Düngemittel

Aufzeichnungspflichten / Dokumentation der Düngungsmaßnahmen

Alle Informationen zur Dokumentation der Düngung nach DüV

Betriebliche N-Obergrenze (170-N)

Antworten zur betrieblichen N-Obergrenze (170-N)

Bodenuntersuchung Grundnährstoffe

Antworten zu den Standard-Bodenuntersuchungen und den Humusklassen /-gehalten

Düngebedarfsermittlung

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Düngebedarfsermittlung.

Düngemittel

Informationen zu organischen, organisch-mineralischen und mineralischen Düngemitteln

Feldmieten

Regelungen der Niedersächsischen Feldmietenverordnung

Gartenbau

Alle Hinweise zum Düngerecht im Gartenbau/Erdbeeren

Gewässerabstände gem. DüV

Regelungen zu den Gewässerabständen gemäß Düngeverordnung

Gewässerrandstreifen (DüV, WHG, NWG)

Antworten a zu den Gewässerabständen bei Düngung und Pflanzenschutz gemäß WHG, NWG und der DüV

Herbstdüngung

Vorgaben zur Herbstdüngung auf Acker- und Grünland

Lagerraum

Vorgaben zum betrieblichen Lagerraum für feste und flüssige Wirtschaftsdünger

Mist-, Kompost-, Pilzkultursubstratdüngung, Klärschlammerden, Klärschlammkompost, Grünguthäcksel

Regelungen zum Einsatz von Komposten und der Klärschlamm-Verbringung

Nmin

Antworten zu allen Fragen im Themenfeld Nmin

Sperrfristen

Sperrfristen für stickstoff- und phosphorhaltiger Düngemittel

Weidehaltung

Fragen und Antworten rund um das Thema Weidehaltung

§ 13a DüV

Rechtlichen Auflagen in den nitratbelasteten und eutrophierten Gebieten

Gebietsausweisung AVV GeA

Antworten zur Gebietsausweisung der nitratbelasteten und eutrophierten Gebiete in Niedersachsen

Nährstoffnutzungskonzept Baugenehmigung 1 (neue Beiträge, Unterlagen, QFN)

Antworten zum qualifizierten Flächennachweis, den einzureichenden Unterlagen und zur Erstellung eines Nährstoffnutzungskonzeptes

Nährstoffnutzungskonzept Baugenehmigung 2 (Lagerraum, Abgabeverträge)

AntwortenVorhaltung von Lagerraum für Wirtschaftsdünger und zur Gestaltung von Abgabeverträgen

Diese Ausnahme gilt für reine Weideflächen ohne N-Düngung, wenn max. 100 kg N/ha und Jahr aus Beweidung anfallen. Es fallen damit nur Grünlandflächen mit ausschließlicher Weidehaltung unter diese Ausnahme, d. h. diese Flächen dürfen nicht zusätzlich gemäht werden.

Berechnung N-Ausscheidung der Weidetiere in der Weideperiode:

  • Es müssen die Ausscheidungen in der Weideperiode ermittelt werden.
  • Die N-Ausscheidungen der Tiere sind zu finden in den Tabellen im Downloadbereich des Artikels: „Richtwerte für die Berechnung der Betriebsobergrenze (170-N) : Landwirtschaftskammer Niedersachsen
  • Es dürfen keine Stall- oder Lagerungsverluste geltend gemacht werden!
  • Die Werte in den o.g. Tabellen beziehen sich auf das Gesamtjahr (Ausscheidung in kg N/Jahr)
  • Dementsprechend muss umgerechnet werden, welche Ausscheidungen in der Weideperiode anfallen.

Beispiel: 20 Färsen, 13-24 Monate 200 Tage ganztags auf 5 ha extensive Weide

  • N-Ausscheidung Färse 13-24 Monate gem. Tabelle: 67 kg N/Jahr (siehe Tabelle "1) Nährstoffausscheidung und Dunganfall in der Rinderhaltung Stand 01.07.2019 (pdf)")
  1. Berechnung N-Ausscheidung in den Weidetagen je Färse:
    67 kg N/Jahr / 365 Tage/Jahr * 200 Weidetage = 36,7 kg N/Weidetage
     
  2. Berechnung der N-Ausscheidung aller Weidetiere im Jahr:
    20 Färsen * 36,7 kg N/Weidetage = 734 kg N
     
  3. Berechnung N-Ausscheidung gem. §10 (3) Satz 2:
    Bei 5 ha extensive Weide: 734 kg N/Weidetage / 5 ha
    = 146,8 kg N/ha Stickstoffausscheidung gem. § 10(3) Satz 2

Damit würden diese Weideflächen des Betriebes nicht unter diese Regelung fallen.