Wie ist im Ökolandbau die Düngung mit Kleegras anzurechnen, das von einem Feld geerntet und auf das zu düngende Feld aufgebracht wird? Muss das Material direkt eingearbeitet werden?
Düngebehörde
Wir haben häufig gestellte Fragen und Antworten rund um das Düngerecht für Sie zusammengefasst. Der Katalog dient der Dokumentation von Rechts- und Fachfragen der Düngung im Zusammenhang mit der düngerechtlichen Überwachung auf der Basis bundes- und landesrechtlicher Vorgaben.
Er soll Landwirten, Dienstleistern und Beratern bei der rechtskonformen Umsetzung des Düngerechts auf dem konkreten Betrieb und im konkreten Sachverhalt unterstützen und Planungs- und Rechtssicherheit geben.
Weitere Fragen von allgemeiner Bedeutung werden fortlaufend in den Katalog aufgenommen und sollten schriftlich bei der Düngebehörde vorgelegt werden. Alle Antworten stehen unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen durch die Weiterentwicklung der Rechtsauslegung und der Rechtsanwendung durch Bund und Land (z.B. durch Mustervollzugshinweise oder durch die Rechtsprechung).
Bitte um Beachtung: Der Vollzug der besonderen Anforderungen in den mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten ist für das Jahr 2026 ausgesetzt. Entsprechende Ausführungen im FAQ zu roten und/oder gelben Gebieten sind somit für das Düngejahr 2026 nicht verbindlich.
Begriffsbestimmungen
Begriffsdefinitionen im Kontext des Düngerechts
ENNI
Antworten zur Meldepflicht der düngerechtlichen Aufzeichnungen und zdem Programm ENNI
Meldepflicht Wirtschaftdünger
Alle Informationen zu den Meldepflichten in Bezug auf Wirtschaftsdünger
Aufbringtechnik
Antworten zur Aufbringtechnik für organische Düngemittel
Aufzeichnungspflichten / Dokumentation der Düngungsmaßnahmen
Alle Informationen zur Dokumentation der Düngung nach DüV
Betriebliche N-Obergrenze (170-N)
Antworten zur betrieblichen N-Obergrenze (170-N)
Bodenuntersuchung Grundnährstoffe
Antworten zu den Standard-Bodenuntersuchungen und den Humusklassen /-gehalten
Düngebedarfsermittlung
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Düngebedarfsermittlung.
Düngemittel
Informationen zu organischen, organisch-mineralischen und mineralischen Düngemitteln
Feldmieten
Regelungen der Niedersächsischen Feldmietenverordnung
Gartenbau
Alle Hinweise zum Düngerecht im Gartenbau/Erdbeeren
Gewässerabstände gem. DüV
Regelungen zu den Gewässerabständen gemäß Düngeverordnung
Gewässerrandstreifen (DüV, WHG, NWG)
Antworten a zu den Gewässerabständen bei Düngung und Pflanzenschutz gemäß WHG, NWG und der DüV
Herbstdüngung
Vorgaben zur Herbstdüngung auf Acker- und Grünland
Lagerraum
Vorgaben zum betrieblichen Lagerraum für feste und flüssige Wirtschaftsdünger
Mist-, Kompost-, Pilzkultursubstratdüngung, Klärschlammerden, Klärschlammkompost, Grünguthäcksel
Regelungen zum Einsatz von Komposten und der Klärschlamm-Verbringung
Nmin
Antworten zu allen Fragen im Themenfeld Nmin
Sperrfristen
Sperrfristen für stickstoff- und phosphorhaltiger Düngemittel
Weidehaltung
Fragen und Antworten rund um das Thema Weidehaltung
§ 13a DüV
Rechtlichen Auflagen in den nitratbelasteten und eutrophierten Gebieten
Gebietsausweisung AVV GeA
Antworten zur Gebietsausweisung der nitratbelasteten und eutrophierten Gebiete in Niedersachsen
Nährstoffnutzungskonzept Baugenehmigung 1 (neue Beiträge, Unterlagen, QFN)
Antworten zum qualifizierten Flächennachweis, den einzureichenden Unterlagen und zur Erstellung eines Nährstoffnutzungskonzeptes
Nährstoffnutzungskonzept Baugenehmigung 2 (Lagerraum, Abgabeverträge)
AntwortenVorhaltung von Lagerraum für Wirtschaftsdünger und zur Gestaltung von Abgabeverträgen
Kleegras ist in diesem Fall ein Wirtschaftsdünger (§ 2 Nr. 2 b Düngegesetz). Die aufgebrachten Nährstoffmengen sind mit den Richtwerten 0,58 kg N/dt FM und 0,14 kg P2O5 /dt FM in der Dokumentation der Düngung zu berücksichtigen. Die Mindestwirksamkeit im Jahr des Aufbringens wird festgesetzt auf 25% von Gesamt N. Die Nachlieferung auf die Folgekultur (im Jahr nach der gedüngten Kultur) gemäß § 4 (1) Nr. 5 DüV ist 10% des Gesamt N.
Bei Berechnung der N-Obergrenze ist die Düngung mit Kleegras mit dem Wert N-Gesamt zu berücksichtigen.
Eine Lagerraumverpflichtung gem. § 12 Düngeverordnung besteht aber nicht, da sich diese Verpflichtung an die Tierhalter und Biogasanlagenbetreiber richtet. In dem beschriebenen Fall handelt es sich weder um eine Lagerung noch eine Zwischenlagerung, sondern um eine Bereitstellung zur Aufbringung. Eine Bereitstellung zur Aufbringung (max. 4 Tage) wird beschrieben in der Niedersächsische Feldmieten-Verordnung und ist zulässig. Es ist allerdings auch hier darauf zu achten, dass durch die Bereitstellung kein Austrag des Materials in Gewässer und keine Geruchsbelästigung verursacht wird.
Bezüglich der Anwendungszeitpunkte von Kleegras als Düngemittel sind die Sperrfristen gem. § 6 DüV analog Festmist von Huf- und Klauentieren zu berücksichtigen. Eine Einarbeitungsverpflichtung besteht nicht, eine zügige Einarbeitung wird aber empfohlen.
BioAbfV ist nicht anzuwenden, da es sich a) um Wirtschaftsdünger handelt und b) hier eine Verwertung auf dem eigenen Betrieb stattfindet. Der Begriff Grünguthäcksel ist anders belegt und im Abfallrecht (BioAbfV) angesiedelt (Biologisch abbaubare Abfälle (Garten und Parkabfälle) überwiegend aus Schnittgut von Gehölzen und mehrjährigen Pflanzen (Abfallschlüssel 20 02 01)).